ElektroG

usgangssituation

Die nationale Umsetzung der europäischen Elektroaltgeräterichtlinie ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005. Dieses Gesetz ist am 23. März im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil 1 Nr. 17 veröffentlicht worden und verpflichtet damit die Hersteller/Importeure von Gasentladungslampen zur Organisation und Finanzierung der getrennten Sammlung und Behandlung von Altlampen.

er ist betroffen?

Hersteller und Importeure sind gleichgestellt. Hersteller im Sinne des ElektroG ist jeder,

  • der Gasentladungslampen unter seinen Namen herstellt und erstmals in Verkehr bringt;
  • Anbieter, die unter ihrem Markennamen weiterverkaufen;
  • Importeure, die Gasentladungslampen einführen und in Verkehr bringen;
  • Exporteure, die unmittelbar an einen Nutzer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausführen und abgeben;
  • Vertreiber, wenn er schuldhaft neue Gasentladungslampen nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet. ;

as müssen Hersteller/Importeure laut ElektroG tun?

Die Hersteller / Importeure treffen u.a. folgende Verpflichtungen:

  • Registrierung bei der EAR (Stiftung Elektro Altgeräte Register) bis 24.11.2005 mit Firmenname, Marke, Registrierungsgrundmenge,...
  • Die von der EAR vergebene Registrierungsnummer ist in den Geschäfts-papieren zu führen
  • Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie ab 24.11.2005 für Neue Altlampen
  • Monatliche Meldung der in Verkehr gebrachten Gasentladungslampen an die EAR
  • Entgegennahme und Erfüllung der Abholanordnungen für die ÖRE (öffentlich rechtliche Entsorgungsträger) von der EAR
  • Bestätigung der Abholung von der ÖRE und den anderweitig gesammelten und wieder verwerteten Altlampen
  • Kennzeichnung der in Verkehr gebrachten Gasentladungslampen mit dem vorgeschriebenen Symbol (Tonne plus Balken) spätestens ab dem 24.03.2006
  • Schaffung einer Rückgabestelle für andere als private Nutzer in zumutbarer Entfernung.

ie Umsetzung dieses Gesetzes zur notwendigen Entlastung unserer Umwelt kostet viel Geld, welches in Form einer Entsorgungsgebühr in Höhe von € 0,22 teilweise an die Endverbraucher weiterberechnet wird.

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